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   VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22   

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VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22 (https://dejure.org/2022,18402)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.2022 - 6 S 988/22 (https://dejure.org/2022,18402)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 2022 - 6 S 988/22 (https://dejure.org/2022,18402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 5 Abs 2 Nr 3 WaffG 2002
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsschutzrechtlicher Einstufung einer Person als Rechtsextremist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 ; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3
    Waffenbesitzkarte; Widerruf; Unzuverlässigkeit; Rechtsextremist; DLVH; Verfassungsfeindliche Bestrebungen; Unterstützung

  • rechtsportal.de

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 ; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3
    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Unzuverlässigkeit einer Person; Einstufung einer Person als Rechtsextremist durch das Landesamt für Verfassungsschutz

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einstufung als Rechtsextremist begründet für sich genommen keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3592
  • NVwZ-RR 2022, 861
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).

    Es ist aber möglich, dass sonstige Umstände zu dem Schluss führen, die Person werde eine Verhaltensweise im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG verwirklichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ).

    Vielmehr müssen bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die Person, die in Rede steht, sie künftig verwirklichen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - 6 S 2193/19 -, a.a.O. Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
    a) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) - c) WaffG Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sorgfaltsanforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition nicht beachten werden, etwa diese Gegenstände missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, nicht sorgfältig verwahren oder nicht berechtigten Personen überlassen werden, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - 6 S 2193/19 -, VBlBW 2022, 67 ).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - 6 S 2193/19 -, a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

    Vielmehr müssen bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die Person, die in Rede steht, sie künftig verwirklichen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - 6 S 2193/19 -, a.a.O. Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist, weil bzw. solange eine Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers aussteht (vgl. allgemein zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis BVerwG, Urteil vom 16.05.2007 - 6 C 24.06 -, NVwZ 2007, 1201 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2021 - 6 S 1481/18 -, juris Rn. 28 m.w.N.), der Zeitpunkt der Beschlussfassung des Senats.

    Für jede weitere Waffe ist entsprechend Nr. 50.2 des Streitwertkatalogs eine Erhöhung um 750,-- EUR vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.06.2021 - 6 S 1481/18 -, juris Rn. 71 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
    Der Senat hat keine durchgreifenden Zweifel daran, dass die u.a. von hochrangigen Funktionsträgern der NPD 1991 gegründete DLVH, die ihren Parteistatus 1996 aufgegeben hat und seither als Verein firmiert, nach ihren Zielen - ebenso wie die NPD - die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt (vgl. zur NPD eingehend BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ).

    Bezüglich der NPD hat das Bundesverfassungsgericht keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür finden können, dass bei ihr eine Grundtendenz bestehe, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durch Gewalt oder die Begehung von Straftaten durchzusetzen (Urteil vom 17.01.2017, a.a.O., juris Rn. 951 ff.).

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
    a) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) - c) WaffG Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sorgfaltsanforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition nicht beachten werden, etwa diese Gegenstände missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, nicht sorgfältig verwahren oder nicht berechtigten Personen überlassen werden, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - 6 S 2193/19 -, VBlBW 2022, 67 ).

    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).

  • VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
    Ob die bloße Teilnahme an Veranstaltungen, die von einer Vereinigung nach Nr. 3 b) angemeldet bzw. initiiert oder in sonstiger Weise mitgestaltet wurden, für sich genommen schon eine Unterstützung darstellt (so BayVGH, Beschluss vom 21.07.2021 - 24 ZB 21.167 -, juris) oder ob über die Teilnahme hinaus ein aktives Tun erforderlich ist, aus dem konkret abgeleitet werden kann, dass der Teilnehmer gerade die verfassungsfeindlichen Ziele der Vereinigung befürwortet (so Gade, a.a.O. Rn. 29f), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

    Denn auch nach der erstgenannten Auffassung ist erforderlich, dass es sich um die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Außenwirkung handelt (BayVGH, Beschluss vom 21.07.2021, a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist, weil bzw. solange eine Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers aussteht (vgl. allgemein zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis BVerwG, Urteil vom 16.05.2007 - 6 C 24.06 -, NVwZ 2007, 1201 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2021 - 6 S 1481/18 -, juris Rn. 28 m.w.N.), der Zeitpunkt der Beschlussfassung des Senats.
  • VG Gera, 10.08.2023 - 1 E 564/23

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund Mitgliedschaft in der

    Nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Kammer, auf den es ankommt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 4.7.2022 - 6 S 988/22 -, zitiert nach Juris, m.w.N.), und nach summarischer Prüfung dürfte der Widerspruch des Antragstellers gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse begründet sein.

    Es entzieht sich der Kenntnis der Kammer, ob es dem insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Antragsgegner (vgl. VGH BW, Beschluss vom 4.7.2022 - 6 S 988/22 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.8.2012 - 4 K 1812/12 -, jeweils zitiert nach Juris) bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens zumindest nachträglich gelingen kann, die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten AfD-LVTh mit belastbaren und im Einzelnen nachprüfbaren Tatsachen hinlänglich zu belegen.

  • VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23

    Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen

    Die bloße Zuordnung eines Betroffenen zum rechtsextremistischen Spektrum durch den Verfassungsschutz genügt als solche mangels zwingend festgestellter aktiv-kämpferischer Betätigung des Betroffenen gegen elementare Verfassungsgrundsätze noch nicht für die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) aa) WaffG (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 12; VG Lüneburg, Beschl. v. 09.08.2022 - ).

    Hierzu wird vertreten, die Maßstäbe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unterstützung einer den internationalen Terrorismus unterstützenden Vereinigung aus § 54 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung v. 25.02.2008 [BGBl. I S. 162], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 20.12.2023 [BGBl. 2023 I Nr. 390] - AufenthG) bzw. früher § 54 Nr. 5 AufenthG (in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung) und davor § 8 Abs. 1 Nr. 5 Ausländergesetz (in der Fassung v. 09.07.1990 [BGBl I 1990, S. 1354], aufgehoben durch Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes v. 30.07.2004 [BGBl. I 1950] mit Wirkung v. 01.01.2005 - Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet - AuslG) zu übertragen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11; offengelassen OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2022 - 11 ME 250/22 -, n. V.; VGH Mannheim, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 17).

    cc.) In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bislang umstritten scheint in diesem Zusammenhang, ob schon die bloße - auch wiederholte - Teilnahme eines Betroffenen an einer außenwirksamen Veranstaltung, die von einer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgenden Vereinigung durchgeführt wird, bereits eine den Tatbestand der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG erfüllende, hinreichende Unterstützungsleistung darstellt (im konkreten Einzelfall dafür VGH München, Beschl. v. 21.07.2021 - 24 ZB 21.167 -, juris Rn. 10; VG Bayreuth, Urt. v. 27.10.2020 - B 1 K 19.204 - juris, Rn 23; VG Berlin, Beschl. v. 16.03.2020 - 1 L 14/20 -, juris Rn. 16; offengelassen VGH Mannheim, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 17; zweifelnd OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2022 - 11 ME 250/22 - n. V.; OVG Bautzen, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11; dagegen Gade, a. a. O.).

  • VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24

    Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist, da der Antragsgegner über den Widerspruch des Antragstellers noch nicht entschieden hat, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, BeckRS 2022, 17404 Rn. 5).

    Allerdings können im heterogenen Phänomenbereich Rechtsextremismus keine allgemeingültigen Strukturmerkmale festgestellt werden, die ohne weitere Anhaltspunkte den Schluss erlauben, ein Mitglied, Unterstützer oder Sympathisant dieser Szene werde im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, 8a Abs. 1 Nr. 2 SprengG Waffen oder explosionsgefährliche Stoffe missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder Nichtberechtigten überlassen (VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, BeckRS 2022, 17404 Rn. 14).

    Uneinheitlich bewertet wird hingegen, ob schon die bloße Teilnahme an einer Veranstaltung, die von einer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgenden Vereinigung durchgeführt wird, den Tatbestand der Unterstützungsleistung erfüllt (im konkreten Einzelfall dafür VGH München, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 24 ZB 21.167 -, BeckRS 2021, 22543; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Oktober 2020 - B 1 K 19.204 -, BeckRS 2020, 50154; offengelassen VGH Mannheim vom 4. Juli 2022, a. a. O.) oder ob über die Teilnahme hinaus ein aktives Tun erforderlich ist, welches erkennen lässt, dass der Teilnehmer die verfassungsfeindlichen Ziele der Vereinigung kennt und billigt (Gade, a. a. O., § 5 Rn. 29 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2022 - 6 S 988/22 -, NVwZ-RR 861 ) und des das Waffenrecht prägenden Grundsatzes, die vom privaten Waffenbesitz ausgehenden Gefahren für die Allgemeinheit zu minimieren und ein Restrisiko nicht hinzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2021 - 6 S 1481/18 -, SpuRt 2022, 124 ), besteht bei einer anzunehmenden waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ein besonderes Interesse der Allgemeinheit, den Umgang der betreffenden Person mit Waffen unverzüglich zu unterbinden, um die davon ausgehenden wesentlichen Gefahren für die hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit effektiv abzuwehren.
  • VG Düsseldorf, 07.03.2023 - 22 K 7087/20

    Widerruf Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit, Mitgliedschaft und

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, juris, Rn. 12 ff., wonach (selbst) der Umstand, dass jemand vom Landesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird, allein keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründet; so auch OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2022 - 6 B 240/22 -, juris, Rn 21.
  • VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19

    Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug

    Auch die Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung, wonach die Klägerin der lokalen rechtsextremistischen Szene zugerechnet und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 Ziffer 1 und 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) behandelt wird, führt nicht - gleichsam automatisch - zur Annahme der Nichteignung der Klägerin (vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 14).
  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen

    Das bloße Sympathisieren mit der Vereinigung ist vom Begriff des Unterstützens nicht erfasst (vgl. VGHBW, B.v. 4.7.2022 - 6 S 988/22 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.04.2023 - 31 K 22.22

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Diese Einschätzung wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einhellig geteilt, und zwar gerade auch im waffenrechtlichen Kontext (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 13; Hessischer VGH, Urteil vom 12. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 38 ff.; VG Potsdam, Beschluss vom 2. März 2023, a.a.O., Rn. 16; VG Schwerin, Urteil vom 5. Mai 2022 - 3 A 209/18 SN -, juris Rn. 36 ff.; VG Gießen, Beschlüsse vom 23. Dezember 2019 - 9 L 2757/19.GI -, juris Rn. 22 f., und vom 5. Juli 2018 - 9 L 1982/18.GI -, juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 17 K 532/17 -, juris Ls. 2 u. Rn. 32; aus der waffenrechtlichen Literatur etwa auch Gade, a.a.O., § 5 Rn. 29c).
  • VG Berlin, 22.11.2023 - 31 K 33.22
    Diese Einschätzung wird seitdem in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einhellig geteilt, und zwar gerade auch im waffenrechtlichen Kontext (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - BVerwG 6 C 9/18 -, juris Rn. 26; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 13; Hessischer VGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22

    Unterstützung der Vereinigung "Identitäre Bewegung Deutschland"; waffenrechtliche

    Ein bloßes Sympathisieren, welches für eine Unterstützung nicht gereicht hätte (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2022 - 6 S 988/22 - juris Rn. 17 Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 771a), lag nicht vor.
  • VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei

  • OVG Sachsen, 06.10.2022 - 6 B 240/22

    Waffen- und sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit; Bestrebungen gegen die

  • VG Aachen, 13.12.2023 - 6 K 1802/22

    Waffenrechtliche Erlaubnis; staatsfeindliche Bestrebungen; Postings; Unterstützen

  • VG Potsdam, 17.10.2022 - 3 L 627/22
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